Fachbereich
Zivilrecht
Allgemeines Zivilrechtsrecht
Sie haben Fragen im Zusammenhang mit einem sonstigen Vertrag oder in Bezug auf bestehendes bzw. künftiges Eigentum? Oder haben Sie einen Schaden erlitten und möchten Schadenersatz geltend machen?
Neben unseren Schwerpunktbereichen Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht sind wir auch im allgemeinen Zivilrecht tätig.
Das allgemeine Zivilrecht – auch Privatrecht genannt - bestimmt die Beziehungen natürlicher und juristischer Personen untereinander und zueinander und darüber hinaus deren Beziehungen zu Sachen sowie die Beziehungen der Sachen zueinander. Unterteilt wird das allgemeine Zivilrecht dementsprechend in das Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse, das Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisses und das Recht der Sachen.
Wir beraten und vertreten hier insbesondere in folgenden Bereichen:
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Recht der vertraglichen Schuldverhältnisse:
Kaufvertragsrecht, Werkvertragsrecht, Dienstvertragsrecht, Reisevertragsrecht, Versicherungsrecht, Darlehensvertragsrecht, Geschäftsbesorgung, Verwahrung , Abwehr von Forderungen aus sog. „Abofallen“
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Recht der gesetzlichen Schuldverhältnisse:
Schadenersatz und Schmerzensgeld aufgrund einer unerlaubten Handlung (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Betrug usw.), der Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (z.B. Räum- und Streupflicht), Tierhalterhaftung oder aufgrund einer Aufsichtspflicht
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Recht der Sachen:
Herausgabe von Sachen und Tieren, Unterlassung von Eigentums- und Besitzstörungen
unsere Spezialisten für Zivilrecht
- Lehrbeauftragte für Arbeits- und Zivilrecht
am Lehrinstitut Rosenheim
- Anwaltszulassung: 2011
Kontakt
+49 8031 200 9 200
- Anwaltszulassung: 2019
Kontakt
+49 8031 200 9 200