Fachbereich
Verkehrsrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder wurden geblitzt?
Sie haben ein Auto gekauft oder verkauft und jetzt Probleme?
All diese Fälle und noch viele mehr sind im Verkehrsrecht angesiedelt. Denn das Verkehrsrecht umfasst alle Vorschriften und Rechtsnormen, die sich mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern beschäftigen. Es ist sehr komplex, denn es setzt sich aus verschiedenen Gesetzen sowie Vorschriften des öffentlichen Rechts sowie des Privatrechts zusammen.
(Verkehrs-) Unfall
Im Rahmen des Verkehrshaftungsrechts übernehmen wir für Sie die Schadenregulierung aus einem Verkehrsunfall mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer. D.h. wir nehmen Einblick in die polizeiliche Unfallakte, melden den Unfall und den Umfang des entstandenen Schadens dem Versicherer, überprüfen Kürzungen durch den Versicherer und klagen zu Unrecht vorgenommene Kürzungen ein.
Ergänzend hierzu machen wir im Rahmen des Verkehrsversicherungsrechts Ihre Ansprüche gegenüber Ihren eigenen Kasko- und/ oder Unfallversicherern geltend. Haben Sie gewusst, dass hier ggf. die in einem Kreditkartenvertrag inkludierte Unfallversicherung greifen kann?
Kfz- Kauf und Kfz-Reparatur
Wir setzen Ihre Ansprüche aus einem Kfz-Kaufvertrag oder Reparaturvertrag sowohl außergerichtlich und falls erforderlich auch gerichtlich durch.
Sind Sie Käufer eines Kfz oder haben Sie Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen, machen wir z.B. Ihre Ansprüche auf Herausgabe des Fahrzeugs inkl. der Fahrzeugpapiere sowie Ihre Ansprüche aufgrund eines oder mehrerer Mängel geltend.
Sind Sie hingegen Verkäufer eines Kfz oder haben sie ein Kundenfahrzeug repariert, übernehmen wir für Sie u.a. die Abwehr von Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen. Außerdem treiben wir für Sie offene Forderungen ein.
Verkehrsdelikte und Führerschein
Bei Verkehrsdelikten wird zwischen Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten unterschieden. „Kleine“ Verkehrssünden wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Misachtung von Verkehrszeichen usw. werden als Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Geldbußen, Fahrverboten und Punkten in Flensburg geandet. Schwerwiegendere Verstöße wie Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr usw. werden hingegen mit Freiheits- oder Geldstrafen und oft auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft.
Werden Sie einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder einer Verkehrsstraftat bezichtigt, sollten Sie keine Zeit verlieren. Die Frist für Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheide und Strafbefehle beträgt lediglich zwei Wochen.
unsere Spezialistin für Verkehrsrecht
- Lehrbeauftragte für Arbeits- und Zivilrecht
am Lehrinstitut Rosenheim
- Anwaltszulassung: 2011
Kontakt
+49 8031 200 9 200