Die Kanzlei
Die Kanzleiräume der Bürogemeinschaft befinden sich im 5. Stock der Rosenheimer Kunstmühle. Die denkmalgeschützte Kunstmühle, mit ihrem markanten 54 m hohen Wasserturm, besteht aus dem 1890 erbauten Mühlengebäude und dem 1916 in Stahlbeton errichteten Silogebäude. Ab Ende der 1990er Jahre wurde das stark baufällige Gebäude technisch sehr aufwändig zu einem Bürogebäude mit über 4000 qm Nutzfläche umfunktioniert. Im Erdgeschoss ist auf weiteren 1000 qm Fläche ein Restaurant beherbergt. Wunderschön an der Mangfall gelegen, ist die historische Fassade heute ein beliebtes Fotomotiv und ein Wahrzeichen der Stadt Rosenheim.
unsere Anwälte
Die Kanzlei KPK-Rechtsanwälte ist eine Bürogemeinschaft der jeweils selbständig tätigen Rechtsanwälte
Dr. Walter Klar, Stephanie Prasser und Christoph Kremser.
- Dozent im Rahmen
anwaltlicher Fortbildung
auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
Vorsitzender des Fachausschusses
Arbeitsrecht I bei der
Rechtsanwaltskammer München
- Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht
am Lehrinstitut Rosenheim
- Anwaltszulassung: 1989
Kontakt
- Lehrbeauftragte für Arbeits- und Zivilrecht
am Lehrinstitut Rosenheim
- Anwaltszulassung: 2011
Kontakt
- Anwaltszulassung: 2019
Kontakt
+49 8031 200 9 200
+49 8031 200 9 200
+49 8031 200 9 200
unsere Fachbereiche
Die Rechtsanwälte Dr. Walter Klar, Stephanie Prasser und Christoph Kremser
sind insbesondere auf folgenden Rechtsgebieten spezialisiert tätig:
Sie brauchen Unterstützung als Arbeitnehmer oder Betriebsrat oder aber als Geschäftsführer, Vorstand, geschäftsführender Direktor oder Arbeitgeber zu einem Arbeitsverhältnis oder im Betrieb?
Sie hatten einen Verkehrsunfall oder wurden geblitzt?
Sie haben ein Auto gekauft oder verkauft und jetzt Probleme?
Sie haben Streit mit Ihrem Mieter bzw. Vermieter oder Fragen zu Ihren mietvertraglichen Rechten und Pflichten? Wir beraten Sie gerne und vertreten die rechtlichen Interessen beider Seiten sowohl im Rahmen privater als auch im Rahmen
gewerblicher Miet- und Pachtverhältnisse.
Sie sind Inhaber einer fälligen Geldforderung und Ihr Schuldner zahlt nicht? Wir kümmern uns gerne um die Eintreibung Ihrer Forderung.
Sie haben Fragen im Zusammenhang mit einem sonstigen Vertrag oder in Bezug auf bestehendes bzw. künftiges Eigentum? Oder haben Sie einen Schaden erlitten und möchten Schadenersatz geltend machen?
unser Team
Frau Marina Deml
Rechtsanwaltsfachangestellte
Sachbearbeiterin Inkasso und Zwangsvollstreckung
Tel.: +49 8031 200 9 200
Frau Ulrike Schmöller
Rechtsanwaltsfachangestellte
Sachbearbeiterin Inkasso, Zwangsvollstreckung und Insolvenzforderungsanmeldung
Tel.: +49 8031 200 9 200
Frau Nazife Ramadani
Rechtsanwaltfachangestellte
Tel.: +49 8031 200 9 200
Kosten
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.
Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich
und immer dann sinnvoll, wenn entweder ein regelmäßiger Beratungsbedarf besteht oder Verträge geprüft oder gestaltet werden. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand ermöglicht Ihnen in diesen Fällen, die entstehenden Kosten besser kalkulieren zu können, da im Vorfeld der voraussichtliche Zeitaufwand auf Wunsch abgeschätzt wird und eine darüber hinausgehende Tätigkeit nur nach vorheriger Abstimmung erfolgt.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht hingegen für verschiedene Tätigkeiten unterschiedliche Gebühren vor.
Für ein erstes Beratungsgespräch erhalten wir eine Gebühr in Höhe von 190,00 € netto, für jedes weitere Beratungsgespräch eine Gebühr in Höhe von jeweils 250,00 € netto. Schließt sich an eine Beratung eine außergerichtliche und/oder gerichtliche Tätigkeit an, wird die Beratungsgebühr auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet.
Im zivilrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit nach dem Gegenstandswert. Die Höhe der gegenstandswertabhängigen Gebühr ist der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zu entnehmen.
Die gesetzlichen Gebühren werden in der Regel von Rechtsschutzversicherern erstattet. Sofern Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen oder ihre Rechtsschutzversicherung den konkreten Fall nicht abdeckt, nehmen wir gerne eine Vorabberechnung der voraussichtlich entstehenden gesetzlichen Gebühren vor.
so erreichen Sie uns:
Mit dem Auto ist die Kanzlei in der Kunstmühle von der Autobahn A8 sowohl über die Ausfahrt Rosenheim als auch über die Ausfahrt Rosenheim - West in ca. 10 Minuten erreichbar. Unser Mandantenparkplatz befindet sich direkt vor dem Gebäude.
Vom Haupt- und Busbahnhof Rosenheim aus ist die Kunstmühle in ca. 10 Minuten zu Fuß erreichbar.
Das Bürogebäude ist barrierefrei.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:00
Freitag
9:00 bis 13:00
Sowohl Besprechungs- als auch Telefontermine sind nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.