Fachbereich
Inkasso und Forderungsmanagement
Inkasso und Forderungsmanagement
Sie sind Inhaber einer fälligen Geldforderung und Ihr Schuldner zahlt nicht? Wir kümmern uns um die Eintreibung Ihrer Forderung.
Wir fordern Ihren Schuldner zur Zahlung auf und setzen ihm hierfür eine Frist von max. zwei Wochen. Sofern von Ihnen gewünscht, treffen wir mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung und überwachen den pünktlichen Eingang der Raten.
Zahlt Ihr Schuldner nicht oder hält er sich nicht an den vereinbarten Ratenzahlungsplan leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren oder - falls erforderlich – ein klassisches Klageverfahren ein.
Liegt ein rechtskräftiger Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, gerichtlicher Vergleich oder notarielle Urkunde) vor, betreiben wir die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners. D.h. wir beauftragen bzw. beantragen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen z.B. Abnahme der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher, Konto-, Lohn- und/oder Kassenpfändungen, Zwangsversteigerung usw.
Den Vorteil gegenüber Inkassounternehmen, die vergleichbare Leistungen anbieten, sehen wir darin, dass wir anhand der von Ihnen hereingereichten Unterlagen und sonstigen Informationen zu aller erst die Sach- und Rechtslage prüfen. D.h. wir teilen Ihnen bereits bevor wir Ihre Forderung geltend machen und damit zu einem sehr frühen Zeitpunkt mit, ob und wenn ja, welche rechtlichen Risiken in Ihrem Fall bestehen.
„Wenn du alle Risiken kennst, werden die Risiken nicht kleiner, aber die Gefahr, ihnen zum Opfer zu fallen sinkt.“
Georg-Wilhelm Exler
unsere Spezialisten für
Inkasso und Forderungsmanagement
- Lehrbeauftragte für Arbeits- und Zivilrecht
am Lehrinstitut Rosenheim
- Anwaltszulassung: 2011
Kontakt
+49 8031 200 9 200
- Anwaltszulassung: 2019
Kontakt
+49 8031 200 9 200